Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Aktion der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern in der Dritten Bayerischen Demenzwoche

Regionale Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Aus Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung können selbstorganisierte, regionale Netzwerke gefördert werden (§ 45c Abs. 9 SGB XI). Diese sollen den Versorgungs- und Unterstützungsbedarf von Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Zu- und Angehörigen besser decken. Dies geschieht durch die Zusammenarbeit regionaler, an der Versorgung beteiligter Akteure.

Je Kreis oder kreisfreier Stadt können bis zu zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern können bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. Der Förderbetrag je Netzwerk beträgt insgesamt bis zu 25.000 Euro je Kalenderjahr für die netzwerkbedingten Kosten (Personal- und Sachkosten). Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, was bedeutet, dass maximal 50 % der Netzwerkkosten gefördert werden können, die restlichen Kosten müssen über Eigenmittel finanziert werden. Ein Förderantrag kann für zwei Jahre gestellt werden.

Seit diesem Jahr kann mit einer Fokussierung auf ein fachliches Thema, wie z. B. „Demenz“, in der Aufbauphase gestartet werden. In der Ausbauphase muss die Arbeit des Netzwerks - gegebenenfalls mit etwaiger Schwerpunktsetzung - allen Pflegebedürftigen und sonstigen Betroffenen in der Region zugänglich sein.

Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Für die Förderung wird ein Netzwerkkonzept sowie eine Kooperationsvereinbarung benötigt. Die an dem Netzwerk beteiligten Akteure haben eine Vereinbarung abzuschließen, aus der sich die an der Vernetzung beteiligten Akteure sowie Ziele, Inhalte, beabsichtigte Durchführung und die Kosten ergeben. Zur regelmäßigen Überprüfung der Netzwerkarbeit und -prozesse muss das Netzwerk ein Qualitätsmanagement vorhalten.

Als Netzwerkpartner sollten u.a. Leistungserbringer (z.B. Ärzte, Pflegedienste, Pflegeheime, Hospizstrukturen) sowie Bürgervertretungen (z.B. Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen, Vereine, ehrenamtliche Strukturen) eingebunden werden. Außerdem können Kommunen und Kostenträger (Vertreterinnen bzw. Vertreter der sozialen und privaten Pflegeversicherung) sowie weitere Beratungsangebot (z.B.  Pflegestützpunkte, Fachstellen für pflegende Angehörige) als Netzwerkpartner in Betracht kommen.

Der Förderantrag ist zusammen mit einer Beschreibung der Tätigkeiten und Inhalte des Netzwerkes und Stellungnahmen des Kreises/der kreisfreien Stadt im Voraus bis spätestens zum ersten Werktag des jeweiligen Jahres für das laufende Kalenderjahr bei der zuständigen Stelle einzureichen. Alle Unterlagen zur Förderung, beispielsweise der Förderantrag, das Prüfkonzept, eine Übersicht der zuständigen Stellen sowie eine Liste der geförderten Netzwerke, finden Sie hier.

 

Praxisbeispiel

Inzwischen gibt es in Bayern 13 geförderte regionale Netzwerke. Eines davon ist das Netzwerk Demenz und Pflege Main Spessart. Das Netzwerk wurde bereits 2019 gegründet und ist seit 2020 als gefördertes Netzwerk aktiv.

Die Initiative für dieses Netzwerk kam aus dem medizinisch-stationären Bereich. Die Grundidee war Informationen zum Krankheitsbild Demenz sowie Unterstützungs- und Hilfsangebote in die Bevölkerung zu bringen. Das Netzwerk will Betroffene und ihre An- und Zugehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger informieren und Orientierung in den Themen Demenz und Pflege geben. Zudem soll die Versorgung weiter ausgebaut werden, sofern das möglich ist. Dazu haben sich verschiedene regionale Einrichtungen und Dienste aus den Bereichen Pflege, Soziale Arbeit, Medizin, Bildung, Zivilgesellschaft und Kommunalverwaltung zusammengeschlossen.

Das Netzwerk hat einen Steuerungskreis, welcher aus verschiedenen Einrichtungen und Beratungsstellen besteht. Aufgabe des Steuerungskreises ist die strategische Planung des Netzwerkes, vor allem zu den Angeboten und Veranstaltungen. Zudem gibt es eine Netzwerkkoordinatorin, welche die organisatorischen Aufgaben übernimmt und die beschlossenen Maßnahmen koordiniert. Da Netzwerkarbeit neben dem Engagement aller Beteiligten auch viel Organisation bedeutet, sollte eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator mit ausreichend Stunden eingeplant werden.

Bei der Gründung des Netzwerkes sollte unbedingt die Organisation und die Finanzierung bedacht werden. Da es sich um eine Anteilsfinanzierung handelt, muss im Vorfeld geklärt werden, wie die restlichen Kosten unter den Netzwerkpartnerinnen bzw. -partnern aufgeteilt werden bzw. wer die Finanzierung übernimmt und von wo aus die Koordination erfolgen soll.

Für das Netzwerk im Landkreis Main-Spessart brachte die Corona-Pandemie einige Herausforderungen mit sich und viele Angebote mussten leider ruhen. Voller Tatendrang startete das Netzwerk dieses Jahr jedoch wieder. Beispielsweise wurde die „Informationsmappe Demenz“ für Betroffene und Angehörige aktualisiert und an Arztpraxen, welche als Multiplikator dienen, verteilt. Zudem sind auch noch einige Veranstaltungen, z.B. in der Bayerischen Demenzwoche, geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Netzwerks Demenz und Pflege Main Spessart.

Kontakt zum Netzwerk Demenz und Pflege Main Spessart

Landratsamt Main-Spessart  
Marktplatz 8   
97753 Karlstadt

Telefon: 09353/793-1146      
Mail:

Links im Überblick:

Informationen und Unterlagen zum Antragsverfahren zur Netzwerkförderung:     
https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/netzwerkfoerderung#Anker11849 (Ggf. bitte die AOK Bayern auswählen.)
Netzwerk Demenz und Pflege Main-Spessart:        
https://www.main-spessart.de/themen/gesundheit-soziales/netzwerk-demenz-und-pflege/index.html

Quellen:

https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/netzwerkfoerderung#Anker11849 (zuletzt aufgerufen am 30.08.2022)

https://www.main-spessart.de/themen/gesundheit-soziales/netzwerk-demenz-und-pflege/index.html (zuletzt aufgerufen am 30.08.2022)        

Telefoninterview mit der Netzwerkkoordinatorin Frau Monika Rothagen (Netzwerk Demenz und Pflege Main Spessart) am 25.08.2022