Der Begriff des Sorgenetzwerks versteht sich als Oberbegriff für verschiedene ehrenamtliche Gruppenangebote, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

Unter den Begriff des Sorgenetzwerks fallen zum Beispiel die Demenzpatinnen und Demenzpaten oder die internationale Angehörigentutorinnen bzw. internationale Angehörigentutoren.

Demenzpatinnen und Demenzpaten handeln themen- und quartiersbezogen zur Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses und einer neuen Kultur im Umgang mit Menschen mit Demenz.

Internationale Angehörigentutorinnen bzw. internationale Angehörigentutoren begleiten ältere unterstützungsbedürftige Menschen mit Migrationshintergrund sowie deren Angehörige. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion, indem sie betroffene Familien beispielsweise über Angebote informieren und sie zu Behörden begleiten.

Demenzpatinnen bzw. Demenzpaten sowie internationale Angehörigentutorinnen bzw. internationale Angehörigentutoren stehen nicht direkt in der Alltagsbegleitung von Menschen mit Demenz.

Die Angebote werden durch eine geeignete Koordinationskraft geschult und begleitet.

Für die Sorgenetzwerke wird eine Haftpflichtversicherung benötigt.

Aufgrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten im Rahmen des § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XI sind die Schulungs- und Fortbildungsvoraussetzungen für die Ehrenamtlichen in den Projekten so unterschiedlich, dass einheitlich durchgeführte Schulungen und Fortbildungen keine Fördervoraussetzung sind.

Es ist jedoch Voraussetzung, dass im Qualitätskonzept eine angemessene und umfassende Schulung und Fortbildung für die Ehrenamtlichen vorgesehen ist und dass Inhalt und Umfang jährlich im Sachbericht dargelegt werden. Die Schulung für ehrenamtlich Helfende in Sorgenetzwerke muss mindestens 40 Unterrichtseinheiten (UE) beinhalten. Für die Schulung ist eine Förderung möglich. Die Förderpauschale für Schulungen mit mindestens 40 UE à 45 Minuten und Fortbildungen mit mindestens 8 UE à 45 Minuten beträgt bis zu 25,00 € pro Schulungs- bzw. Fortbildungseinheit.

Sorgenetzwerke werden projektbezogen durch feste Zuschüsse jährlich mit bis zu 5.000 € gefördert. Die Förderung der Sorgenetzwerke durch den Freistaat Bayern wird - ebenso wie eine etwaige kommunale Förderung - von den Pflegekassen verdoppelt.