Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Die neue Internetseite mit allen Informationen zur ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG ist online.
Auf unserer Website www.einzelperson-bayern.de möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bereitstellen. Die Registrierung der ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen, die dafür erforderliche Schulung und das Verfahren bezüglich der Erstattung der Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag bilden die Informationsschwerpunkte. Unter dem Menüpunkt "FAQ" beantworten wir zudem die häufig gestellte Fragen und unter "Material und Infos" erhalten Sie weiteres Informationsmaterial, wie z. B. auch unseren Flyer.